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Alles rund um die THG-Prämie
Sichern Sie sich jetzt für Ihr Elektrofahrzeug bis zu 350,- € THG-Prämie

 

Ein vollelektrisches E-Fahrzeug (E-Auto (BEV) und E-Leichtfahrzeug) trägt zu der Minimierung von Emissionen durch Treibhausgase bei. Als Besitzer eines solchen Fahrzeuges tragen Sie aktiv dazu bei, klimaschädliche Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Für dieses Engagement werden Sie ab 2022 vom Gesetzgeber in Deutschland im Rahmen des Förderinstruments Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) belohnt. Indem Sie Ihre CO₂-Einsparungen jährlich zertifizieren lassen und an quotenpflichtige Unternehmen verkaufen, erhalten Sie eine Prämie in Höhe von garantiert 65,- € (Garantiepreis) oder bis zu 350,- € (Risikopreis) pro Jahr. Sie können sich für eine der Prämienarten bei der Registrierung entscheiden.

Als Ihr kompetenter Partner im Bereich Elektromobilität unterstützen wir Sie gemeinsam mit unserem Partner Geld für eAuto/ZusammenStromen GmbH bei der Beantragung

Jetzt THG-Prämie sichern

 

 

Voraussetzungen zum Erhalt der Prämie:

  • Gilt für alle reinen Elektroautos (BEV) unabhängig der Marke. Hybridfahrzeuge (Plug-in-Hybride) sind nicht förderfähig.
  • Gilt auch für rein batterieelektrische Fahrzeuge wie Motorrad, Roller oder Twizy, für die es eine Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) im Sinne der Fahrzeug-Zulassungsverordnung gibt.
  • Das Fahrzeug muss in Deutschland zugelassen sein.
  • Der im Fahrzeugschein eingetragene Halter kann von der THG-Prämie profitieren.
  • Auch verfügbar für Neu- und Gebrauchtfahrzeuge sowie Leasing- und Dienstfahrzeuge.
  • Es entstehen keine Zusatzkosten oder Gebühren.
  • Es besteht keine langfristige Bindung.
  • Jährliche Vergütung, jeweils pro zugelassenem Fahrzeug und Kalenderjahr.

Profitieren Sie jetzt als Besitzer eines vollelektrischen Fahrzeuges von der THG-Prämie!

 

 

 

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